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Woher Bekomme Ich Ein Polizeiliches Führungszeugnis


Woher Bekomme Ich Ein Polizeiliches Führungszeugnis

Woher bekomme ich ein Polizeiliches Führungszeugnis? Ein umfassender Überblick

Das polizeiliche Führungszeugnis, oft auch als Strafregisterauszug bezeichnet, dokumentiert eventuelle Vorstrafen einer Person. Es wird in verschiedenen Lebensbereichen benötigt, beispielsweise bei der Jobsuche, für ehrenamtliche Tätigkeiten oder zur Beantragung bestimmter Lizenzen. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Wege, wie Sie ein polizeiliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen können.

1. Beantragung über das Bürgeramt/Einwohnermeldeamt

Der traditionelle Weg zur Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses führt über das örtliche Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Dies ist in der Regel die Anlaufstelle Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Vorgehensweise:

  1. Terminvereinbarung: In vielen Städten und Gemeinden ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig, um Wartezeiten zu vermeiden. Informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Kommune oder telefonisch.
  2. Persönliches Erscheinen: Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Eine Vertretung ist in der Regel nicht möglich.
  3. Benötigte Dokumente: Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
  4. Antragsformular: Vor Ort füllen Sie ein Antragsformular aus, in dem Sie angeben, welche Art von Führungszeugnis Sie benötigen (siehe Abschnitt 3).
  5. Zahlung der Gebühr: Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt derzeit 13,00 Euro. Sie kann in der Regel bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
  6. Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1-2 Wochen. Das Führungszeugnis wird Ihnen dann per Post zugesandt.

Vorteile:

  • Persönliche Beratung: Bei Fragen können Sie sich direkt an die Mitarbeiter des Bürgeramts wenden.
  • Vertrautheit: Für viele Menschen ist der Gang zum Bürgeramt eine vertraute Vorgehensweise.

Nachteile:

  • Zeitaufwand: Der persönliche Besuch im Bürgeramt und die Wartezeit können zeitaufwendig sein.
  • Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten des Bürgeramts sind möglicherweise nicht mit Ihren Arbeitszeiten vereinbar.

2. Beantragung Online über das Bundesamt für Justiz (BfJ)

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) bietet die Möglichkeit, ein polizeiliches Führungszeugnis online zu beantragen. Dies ist eine bequeme Alternative zum Gang zum Bürgeramt.

Voraussetzungen:

  • Neuer Personalausweis: Sie benötigen einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
  • Kartenlesegerät: Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Personalausweises ist erforderlich.
  • AusweisApp2: Die AusweisApp2 muss auf Ihrem Computer oder Smartphone installiert sein.
  • ggf. qualifizierte elektronische Signatur: Für bestimmte Arten von Führungszeugnissen (z.B. Behördenführungszeugnisse) kann eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich sein.

Vorgehensweise:

  1. Online-Portal des BfJ: Besuchen Sie das Online-Portal des BfJ (www.fuehrungszeugnis.bund.de).
  2. Authentifizierung: Identifizieren Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis und der AusweisApp2.
  3. Antragsformular: Füllen Sie das Online-Antragsformular aus.
  4. Zahlung der Gebühr: Bezahlen Sie die Gebühr von 13,00 Euro online (z.B. per Kreditkarte oder Giropay).
  5. Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1-2 Wochen. Das Führungszeugnis wird Ihnen dann per Post zugesandt.

Vorteile:

  • Bequemlichkeit: Die Beantragung kann von zu Hause aus erfolgen, unabhängig von Öffnungszeiten.
  • Zeitersparnis: Der Weg zum Bürgeramt entfällt.

Nachteile:

  • Technische Voraussetzungen: Die benötigte Technik (neuer Personalausweis, Kartenlesegerät, AusweisApp2) ist möglicherweise nicht vorhanden.
  • Datenschutzbedenken: Einige Menschen haben Bedenken hinsichtlich der Sicherheit ihrer Daten bei der Online-Beantragung.
  • Komplexität: Der technische Prozess kann für manche Nutzer kompliziert sein.

3. Arten von Führungszeugnissen

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die für unterschiedliche Zwecke benötigt werden. Es ist wichtig, das richtige Führungszeugnis zu beantragen.

a) Privatführungszeugnis (auch einfaches Führungszeugnis genannt):

Das Privatführungszeugnis ist für den privaten Gebrauch bestimmt. Es enthält Informationen über eventuelle Verurteilungen und wird dem Antragsteller selbst zugesandt.

b) Behördenführungszeugnis:

Das Behördenführungszeugnis ist für die Vorlage bei einer Behörde bestimmt. Es wird direkt an die Behörde geschickt, die es angefordert hat. Im Antragsformular müssen Sie die genaue Anschrift und den Verwendungszweck angeben.

c) Erweitertes Führungszeugnis:

Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen zu tun haben. Es enthält auch Informationen über bestimmte Straftaten, die im Zusammenhang mit der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stehen. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist in vielen Bereichen gesetzlich vorgeschrieben.

Wichtig: Bei der Beantragung eines Behördenführungszeugnisses oder eines erweiterten Führungszeugnisses ist in der Regel eine Bestätigung der anfordernden Stelle erforderlich, dass dieses Führungszeugnis tatsächlich benötigt wird.

4. Sonderfälle und Ausnahmen

In bestimmten Fällen gibt es Sonderregelungen und Ausnahmen bei der Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses.

a) Kostenlose Führungszeugnisse:

In einigen Fällen ist die Ausstellung eines Führungszeugnisses kostenlos, beispielsweise für ehrenamtliche Tätigkeiten, bei denen der Träger der Tätigkeit dies bestätigt. Dies muss beim Antrag entsprechend nachgewiesen werden.

b) Antrag aus dem Ausland:

Wenn Sie im Ausland leben, können Sie ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Vorgehensweise ist ähnlich wie bei der Online-Beantragung, es können jedoch zusätzliche Dokumente erforderlich sein.

c) Sperreinträge:

In bestimmten Fällen können Einträge im Führungszeugnis gesperrt werden. Dies bedeutet, dass sie nicht an bestimmte Stellen weitergegeben werden. Informationen hierzu erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz.

5. Zusammenfassung und Empfehlung

Die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses ist sowohl über das Bürgeramt als auch online möglich. Die Online-Beantragung bietet den Vorteil der Bequemlichkeit und Zeitersparnis, erfordert jedoch die Erfüllung bestimmter technischer Voraussetzungen. Der Gang zum Bürgeramt ist zwar zeitaufwendiger, bietet aber den Vorteil der persönlichen Beratung. Welche Methode für Sie am besten geeignet ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten ab. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung die Verfügbarkeit der notwendigen technischen Ausstattung für die Online-Beantragung und die Dringlichkeit, mit der Sie das Führungszeugnis benötigen. Informieren Sie sich im Vorfeld über die benötigte Art des Führungszeugnisses und eventuelle Sonderregelungen in Ihrem Fall.

Zusammenfassend:

  • Bürgeramt/Einwohnermeldeamt: Traditionelle Methode, persönliche Beratung, zeitaufwendig.
  • Bundesamt für Justiz (online): Bequem, zeitsparend, technische Voraussetzungen erforderlich.
  • Arten von Führungszeugnissen: Privat-, Behörden- und erweitertes Führungszeugnis.
  • Kosten: In der Regel 13,00 Euro, in bestimmten Fällen kostenlos.
  • Bearbeitungsdauer: 1-2 Wochen.
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