Woher Bekommt Man Ein Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis, oft auch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet, ist ein offizielles Dokument, das Auskunft über eventuelle Vorstrafen einer Person gibt. Es ist häufig erforderlich für bestimmte Berufe, ehrenamtliche Tätigkeiten oder zur Vorlage bei Behörden. Dieser Artikel erklärt, wie Sie in Deutschland ein Führungszeugnis beantragen können.
Arten von Führungszeugnissen
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die je nach Verwendungszweck unterschiedliche Informationen enthalten können:
- Privatführungszeugnis (Belegart N): Dies ist die Standardvariante und wird in der Regel für private Zwecke oder zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt. Es enthält Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, sofern diese im Bundeszentralregister eingetragen sind.
- Behördenführungszeugnis (Belegart O): Dieses Führungszeugnis ist zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt. Es enthält neben den Informationen des Privatführungszeugnisses gegebenenfalls auch Angaben über Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, die im Zusammenhang mit Straftaten stehen (z.B. der Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Die Behörde, bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden soll, muss die Belegart O explizit verlangen.
- Erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE/OE): Dieses Führungszeugnis wird benötigt, wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten. Es enthält neben den Informationen des Privatführungszeugnisses auch Angaben über bestimmte Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die im Bundeszentralregister gespeichert sind. Die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses ergibt sich in der Regel aus gesetzlichen Bestimmungen oder den Anforderungen des Arbeitgebers bzw. der Organisation.
Es ist wichtig, sich vor der Beantragung zu erkundigen, welche Art von Führungszeugnis für den jeweiligen Zweck benötigt wird.
Wo kann man ein Führungszeugnis beantragen?
Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist auf zwei Wegen möglich:
1. Persönlich beim Bürgeramt/Meldebehörde
Der klassische Weg führt über das Bürgeramt oder die Meldebehörde Ihres Wohnortes. Dies ist in der Regel die einfachste und schnellste Option, besonders wenn Sie nicht über einen elektronischen Personalausweis verfügen.
So gehen Sie vor:
- Suchen Sie das zuständige Bürgeramt/Meldebehörde Ihrer Gemeinde oder Stadt auf. Informationen über die Adresse und Öffnungszeiten finden Sie in der Regel auf der Website Ihrer Kommune.
- Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Ohne gültiges Ausweisdokument ist keine Beantragung möglich.
- Füllen Sie vor Ort das Antragsformular aus. Die Mitarbeiter des Bürgeramts helfen Ihnen gerne dabei. Achten Sie darauf, die korrekte Belegart anzugeben.
- Geben Sie den Verwendungszweck des Führungszeugnisses an. Bei einem Behördenführungszeugnis (Belegart O) ist die genaue Anschrift der Behörde erforderlich. Bei einem erweiterten Führungszeugnis (Belegart NE/OE) muss der Arbeitgeber oder die Organisation, für die Sie tätig sind, die Notwendigkeit schriftlich bestätigen.
- Bezahlen Sie die Gebühr für das Führungszeugnis. Die Gebühr beträgt derzeit 13 Euro (Stand: 2023). Sie kann bar oder mit EC-Karte bezahlt werden, je nach den Möglichkeiten des Bürgeramts.
2. Online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Seit einigen Jahren ist es auch möglich, ein Führungszeugnis online zu beantragen. Dies ist eine bequeme Option, wenn Sie keine Zeit haben, persönlich zum Bürgeramt zu gehen.
Voraussetzungen für die Online-Beantragung:
- Ein elektronischer Personalausweis (eID) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Personalausweises. Viele moderne Smartphones verfügen über eine NFC-Funktion, die als Kartenlesegerät genutzt werden kann.
- Die AusweisApp2 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die auf Ihrem Computer oder Smartphone installiert sein muss.
- Gegebenenfalls ein Scanner, um eventuell erforderliche Nachweise hochzuladen (z.B. eine Bestätigung des Arbeitgebers für ein erweitertes Führungszeugnis).
So gehen Sie vor:
- Rufen Sie das Online-Portal des Bundesamts für Justiz auf: www.fuehrungszeugnis.bund.de
- Identifizieren Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis und der AusweisApp2.
- Füllen Sie das Antragsformular online aus.
- Geben Sie den Verwendungszweck und gegebenenfalls die Anschrift der Behörde an.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Nachweise hoch.
- Bezahlen Sie die Gebühr online per Kreditkarte oder Giropay.
Wichtig: Die Online-Beantragung ist nur möglich, wenn Sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere die Notwendigkeit eines elektronischen Personalausweises und eines Kartenlesegeräts kann für einige Personen eine Hürde darstellen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer für ein Führungszeugnis beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. Die genaue Dauer hängt von der Auslastung des Bundeszentralregisters und der Postlaufzeiten ab. Bei der Online-Beantragung kann die Bearbeitung etwas schneller gehen.
Wenn Sie das Führungszeugnis dringend benötigen, sollten Sie dies bei der Beantragung angeben. In einigen Fällen ist eine Expressbearbeitung möglich, dies ist jedoch nicht garantiert.
Wie wird das Führungszeugnis zugestellt?
Das Führungszeugnis wird in der Regel per Post an Ihre Meldeadresse geschickt. Bei einem Behördenführungszeugnis (Belegart O) wird das Führungszeugnis direkt an die angegebene Behörde gesendet.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihre Meldeadresse aktuell ist. Andernfalls kann es zu Verzögerungen oder Problemen bei der Zustellung kommen.
Besonderheiten für Ausländer
Auch Ausländer können in Deutschland ein Führungszeugnis beantragen, sofern sie hier gemeldet sind. Die Vorgehensweise ist grundsätzlich dieselbe wie für deutsche Staatsbürger. Allerdings können in einigen Fällen zusätzliche Dokumente erforderlich sein, wie z.B. eine Kopie des Aufenthaltstitels oder des Reisepasses.
Wenn Sie im Ausland wohnen und ein deutsches Führungszeugnis benötigen, können Sie dieses ebenfalls beantragen. In diesem Fall ist die Beantragung in der Regel nur schriftlich möglich. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz.
Zusammenfassung
Die Beantragung eines Führungszeugnisses in Deutschland ist relativ einfach. Sie können es entweder persönlich beim Bürgeramt/Meldebehörde oder online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. Es ist wichtig, vor der Beantragung die korrekte Art des Führungszeugnisses und den Verwendungszweck zu klären. Für Ausländer gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie für deutsche Staatsbürger.
Dieses Dokument soll Ihnen eine klare und verständliche Anleitung zur Beantragung eines Führungszeugnisses in Deutschland geben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Bürgeramt oder das Bundesamt für Justiz.

